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Gehaltsstruktur und Lohnnebenkosten in Italien

  • Autorenbild: Klaus Kohler
    Klaus Kohler
  • 20. Jan.
  • 3 Min. Lesezeit

Gehaltsstruktur und Lohnnebenkosten in Italien

Der Aufbau einer Niederlassung in Italien erfordert zahlreiche Investitionen. Bei der Einstellung neuer Mitarbeiter in Italien sind Unterschiede bei den Gehaltsstrukturen und der Arbeitgeberbelastung zu beachten. Als spezialisierter Personalberater für Italien erläutere ich Ihnen in Kürze die wichtigsten Aspekte der italienischen Angestelltengehälter.

Generell empfehle ich, vor Einstellung neuer Mitarbeiter die tatsächlichen Personalkosten von einem italienischen Lohnbüro oder Steuerberater simulieren zu lassen. Die dadurch gewonnene Klarheit hilft Ihnen bei der Vertragsverhandlung mit dem ausgewählten Kandidaten.


1. Das Festgehalt

In Italien wird das Bruttojahresgehalt als RAL (Retribuzione Annua Lorda) definiert. Dieses Festgehalt besteht aus zahlreichen Komponenten und wird in 13 oder 14 Monatsgehältern bezahlt. Fast alle Verträge von Kandidaten, die ich Ihnen in meiner Short List vorstelle, orientieren sich an Tarifverträgen (CCNL). Auch wenn Sie in Italien keinen Tarifvertrag rechtlich zwingend anwenden müssen, ist die Anwendung eines Tarifvertrags (in der Regel: Handel/Commercio) aus bestimmten, hier nicht näher zu erläuternden Gründen faktisch verpflichtend. Dadurch erhalten Sie Rechtssicherheit. Wichtig zu wissen: Die in den Tarifverträgen genannten Beträge liegen deutlich unter den marktüblichen Gehältern.

Bonuszahlungen können Sie im Rahmen der Vertragsfreiheit anhand Ihrer geschäftsspezifischen KPI und Personalpolitik festlegen, müssen aber - bei Einstellung mehrerer Mitarbeiter - den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten.


2. Das TFR (Abfindungsrückstellung) – Eine italienische Besonderheit

Ein entscheidender Faktor für deutsche Arbeitgeber ist das TFR (Trattamento di Fine Rapporto). Hierbei handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Rückstellung von etwa 7,41 % des Bruttolohns. Dieser Betrag wird beim Ausscheiden des Mitarbeiters fällig, unabhängig von den Gründen des Ausscheidens. Er muss zwingend in die Personalkostenplanung (Total Cost of Employment) einbezogen werden.


3. Lohnnebenkosten: Arbeitgeberanteile (INPS & INAIL)

Die Arbeitgeberkosten in Italien sind höher als im DACH-Raum. Während in Deutschland die Sozialbeiträge fast paritätisch geteilt werden, trägt der italienische Arbeitgeber ca. 30 % bis 32 % von der Gesamtbelastung von 40-42% für die Sozialversicherung (INPS). Hinzu kommt die Unfallversicherung (INAIL).

Faustformel: Die Gesamtkosten für den Arbeitgeber liegen ca. 35 % bis 40 % über dem Bruttogehalt (RAL).


4. Steuerfreie Benefits: Buoni Pasto & Welfare

Um das Nettoeinkommen zu optimieren, können Sie für beide Seiten steuer- und sozialversicherungsfreie Zusatzleistungen anbieten:

  • Buoni Pasto (Essensgutscheine): Bis zu 10,00 € pro Tag (digital). Hier können Sie in eine Falle laufen: Wenn Sie glauben, angesichts eines guten Gehaltsangebots die Einstellung fast schon erfolgreich bewältigt zu habe, können solche "Kleinigkeiten" wie Essensgutscheine in der Verhandlung auftauchen. Für Kandidaten, die diese gewöhnt sind, haben sie durchaus eine psychologische Bedeutung, gerade dann, wenn sie viele Dienstreisen habe, was bei Country / Sales Manager Positionen regelmäßig der Fall ist.

  • Welfare Aziendale: Steuerfreie Budgets für Gesundheitsvorsorge oder Bildung, z.B. Mitgliedsbeiträge in Fitness-Studios.


5. Vergleich Deutschland vs. Italien

Um die Unterschiede zu verdeutlichen, vergleichen wir einen Arbeitnehmer (verheiratet, 2 Kinder) mit einem festen Bruttojahresgehalt von 100.000 Euro.

Merkmal

Deutschland

Italien

Bruttojahresgehalt (RAL)

100.000 €

100.000 €

Monatsgehälter

üblicherweise 12

meist 13 oder 14

Sozialversicherung (AN)

ca. 12.500 €

ca. 10.100 €

Einkommenssteuer (ca.)

ca. 18.500 € (St.-Kl. III)

ca. 30.500 € (IRPEF)

Nettoauszahlung (ca.)

ca. 69.000 €

ca. 59.400 €

Lohnnebenkosten (AG)

ca. 15.500 €

ca. 31.000 € (INPS/INAIL)

TFR-Rückstellung (AG)

existiert nicht

ca. 7.410 €

Gesamtkosten Arbeitgeber

ca. 115.500 €

ca. 138.410 €

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Erstinformation und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung durch einen im italienischen Recht bewanderten Anwalt, Steuerberater oder Consulente di Lavoro.

 
 
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